AGB & Regeln*

* gilt für Q42 Chalet Renesse De Oase 

    Cardium 34 und Centrum 3 -> AGB & Regeln von Landal Port Greve

 

www.nordseeurlaubnl.de

Stand 23.01.2023

 

Buchungsbestätigung/ Mietvertrag

Die Buchung für die Ferienunterkunft ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung. Mit Überweisung der Anzahlung, oder bei kurzfristigen Buchungen der Gesamtmietsumme, erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an. 

 

 

Mietgegenstand und Schlüssel

Unter www.nordseeurlaubnl.de ist die jeweilige Ferienunterkunft mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls zu ersehen - Abweichungen in Details hiervon sind jederzeit möglich . Die Ferienunterkunft wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Ferienunterkunft und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienunterkunft vorgesehen.

Haustiere sind im Mietobjekt nicht erlaubt.

 

Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. 

 

Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen der Wohnung einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. 

 

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECRON-Bestimmungen usw. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

Die Ferienunterkunft darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Parkbetreiber angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Parkbetreiber als auch Eigentümer der Ferienunterkunft das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

 

 

Zahlungsmodalitäten und Kaution

Der vereinbarte Preis ist im Mietvertrag der Buchungsbestätigung festgehalten und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis (inklusive Strom, Wasser, Gas, W-LAN), der Kaution sowie den Nebenkosten. 

 

Die an den jeweiligen Ferienpark zu entrichtende Übernachtungsgebühr und Kurtaxe sind nicht Bestandteil des genannten Übernachtungspreises und werden von diesem separat nach Anmeldung in Rechnung gestellt. 

 

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme (Mindestbetrag 250,00 €) ist ist innerhalb von 7 Tagen nach Reservierung auf das angegebene Konto zu überweisen . Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei Buchungen mit weniger als 54 Tagen vor Reiseantritt, sowie bei einer Buchung bis 250,00 € (exklusive Kaution), ist die Gesamtmiete innerhalb von 7 Tagen fällig. 

 

Sollten Sie die 6-Wochenfrist (Zahlungsziel vor Anreisedatum) verstreichen lassen, ohne uns darüber zu informieren, so behalten wir uns vor, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag unsererseits zu kündigen. Wir werden neuen Interessenten die Reservierungsmöglichkeit für ihren gebuchten Zeitraum anbieten. Ersatzansprüche unsererseits an Sie, in einem solchen Fall, behalten wir uns vor. Die Kündigung erfolgt in Form eines eingeschriebenen Briefes.

 

Wird die Restzahlung (Miete abzüglich Anzahlung) nicht fristgerecht gezahlt, behält sich der Vermieter die Aufhebung der Mietvereinbarung vor. In diesem Fall greift der "Reiserücktritt“ hinterlegte Ersatzanspruch.  

 

Es wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € zusammen mit der Restzahlung erhoben. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Räumung der Ferienunterkunft und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienunterkunft keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist, innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zurückerstattet. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienunterkunft und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

 

 

Rücktritt vom Vertrag und Aufenthaltsabbruch

Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtmietpreises
  • ab 60 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 40 % des Gesamtmietpreises
  • ab 29 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises
  • ab 14 Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises

Die Stornierungskosten beziehen sich auf die vereinbarten und im Mietvertrag schriftlich bestätigten Mietkosten (Mietpreis ohne Nebenkosten und Kaution). Bei einem Rücktritt ihrerseits sind immer Verwaltungskosten in Höhe von 80,- € zu zahlen. 

 

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. 

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden. 

 

Wird das Objekt in der von Ihnen stornierten Zeit nur anteilig vermietet, wird dies bei der Berechnung des zu zahlenden Ausfalls entsprechend berücksichtigt. Wenn das Objekt für die gesamte Zeit neu vermietet werden kann, fallen lediglich die Verwaltungsgebühren in Höhe von 80,- € für den dadurch entstandenen Mehraufwand an. Diese Kosten werden bei jeder Stornierung erhoben. Eine eventuelle Differenz zu der Neuvermietung (Last-Minute-Preis) und ihrem Mietpreis wird ebenfalls berücksichtigt. 

 

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 

 

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

 

In Bezug auf die aktuelle Pandemiesituation weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir für einzelne Einschränkungen vor Ort oder für die Rückreisebestimmungen der einzelnen Länder keine Verantwortung übernehmen können. Bei Stornierungen gelten entsprechend die Bedingungen unserer AGB. Sollte im jeweiligen Ferienpark am Anreisetage ein Beherbergungsverbot gelten oder die Einreise in die Niederlande grundsätzlich nicht möglich sein, dann erstatten wir die geleisteten Zahlung natürlich. Reisewarnungen, eine Einstufung der Niederlande als Risikogebiet oder verpflichtende Corona-Tests stellen keinen Stornierungsgrund dar. 

 

Wir empfehlen immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, unabhängig von der aktuellen Pandemie.

 

 

An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienunterkunft ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienunterkunft ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. Bitte achten Sie auf die Öffnungszeiten der Rezeption des jeweiligen Ferienparks.

 

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen oder nach gesonderter Vereinbarung zurück zu geben . Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die Ferienunterkunft bei Abreise ordentlich (besenrein) zu verlassen. 

 

Bei Abreise verpflichten Sie sich die Ferienunterkunft ordentlich zu verlassen. Das bedeutet:

  • Alle Lebensmittel müssen entsorgt / mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden (Gewürze, Kaffee, Tee ausgenommen)
  • Das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden. Die Spülmaschine muss leergeräumt sein.
  • Die Küchenablage, sowie die Küchenschränke und der Kühlschrank von Innen, müssen sauber gehalten werden.
  • Sollten Sie die Kaffeemaschine, Mikrowelle, Backofen oder den Herd benutzt haben, so sind diese zu reinigen und sauber zu hinterlassen.
  • Die Auflagen für die Gartenmöbel müssen bitte wieder ins Gartenhaus bzw. die Auflagenbox.
  • Sämtliche Türen und auch Fenster müssen verschlossen sein (Ferienunterkunft und ggf. Gartenhaus/ Schuppen)
  • Die Mülleimer müssen entleert sein. Gefüllte Müllbeutel sind bitte selbstständig in die vom jeweiligen Park bereitgestellten Sammelbehälter zu entsorgen.
  • Die Kopfkissen und Bettdecken müssen abgezogen und zusammengelegt sein.
  • Die Ferienunterkunft ist besenrein zu verlassen.
  • Der Außenbereich ist aufgeräumt zu verlassen.
  • Sollten Sie den Grill benutzt haben, so ist dieser zu reinigen und sauber zu hinterlassen.

Die oben genannten Dinge werden nicht vom Reinigungsdienst durchgeführt. Deswegen bitten wir Sie darauf zu achten, dass der nächste Gast die Ferienunterkunft in einem guten Zustand vorfindet. Sollte sich in begründeten Fällen der Reinigungsdienst bei uns melden / beschweren, weil sich der jeweilige Mieter nicht an obige Abmachung gehalten hat (es werden in solchen Fällen zur Dokumentation Fotos vom Reinigungsdienst gemacht), so wird der Mieter, der das zu verantworten hat mit einer Nachzahlung von mindestens Euro 50,-- belastet, die wir von der gezahlten Kaution einbehalten müssen.

 

 

Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Die Nutzung des Stromnetzes und der Stromanschlüsse an der Ferienunterkunft für das Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist aus Brandschutzgründen verboten, da die Stromleitungen hierfür nicht ausgelegt sind. 

 

Sollten Sie hiergegen verstoßen, wird dies zur Anzeige gebracht und mit einem Platzverweis geahndet. Zudem werden Ihnen die Kosten für einen Fachbetrieb zwecks Überprüfung und Behebung eventuell entstandener Schäden von uns und dem jeweiligen Ferienpark in Rechnung gestellt. In Renesse z.B. besteht die Möglichkeit das Auto an einer der Ladestation beim Parkplatz am Busbahnhof (gegenüber Eingang Siblu Camping De Oase) aufzuladen.

 

 

Fahrräder

Ggf. verfügbare Fahrräder sind nicht Bestandteil des Mietpreises. 

 

 

WLAN

Der Mieter hat während seines Aufenthalts in der Ferienunterkunft die Möglichkeit der kostenlosen Mitbenutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs. Dies ist ein Service, der vom Vermieter angeboten wird und jederzeit widerruflich ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Betrieb des WLANs jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Auch der Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN kann jederzeit durch den Vermieter gesperrt werden. Dies betrifft beispielsweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten. Der Vermieter übernimmt zudem keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.

 

Durch die Eingabe von Benutzername und Passwort hat der Mieter Zugang zum WLAN. Die Zugangsdaten werden dem Mieter vom Vermieter mitgeteilt und sind ausschließlich für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, daher verpflichtet sich der Mieter, die Zugangsdaten stets geheim zu halten. Zudem hat der Vermieter das Recht, das Passwort für den Internetzugang jederzeit zu ändern. Insgesamt wird der Zugang zum WLAN für den Mieter lediglich über den in § 2 Punkt 1 genannten Mietzeitraum gestattet.

 

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des WLANs und sämtliche Risiken, die hieraus entstehen können. Der Internetzugang, den der Vermieter zur Verfügung stellt, beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz. Der zur Verfügung gestellte WLAN-Anschluss ist lediglich mit einer WPA2-Verschlüsselung ausgestattet, welche den Datenverkehr vor dem Zugriff durch Dritte schützt. Weitere Schutzeinrichtungen obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters. Der Vermieter weist deshalb an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Mieter obliegt, sein Endgerät mit einer Virenschutzsoftware zu schützen. Hierfür ist eine Firewall oder ein Virenschutz geeignet. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden an digitalen Medien oder Endgeräten des Mieters, welche durch die Internetnutzung verursacht wurden. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich in den Fällen, in denen der Schaden vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

 

Der Mieter entbindet den Vermieter von allen Kosten und Aufwänden, die durch eventuelle Ansprüche Dritter entstehen, falls diese auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses oder eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter zurückzuführen sind. Der Mieter ist außerdem für die Nutzung des WLANs und aller daraus resultierenden Kosten verantwortlich. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte. Der Mieter stimmt zu, dass er für alle Kosten, die aus der Nutzung des WLANs entstehen, selbst verantwortlich ist.

 

Bei der Nutzung des Internetzugangs müssen vom Mieter alle bundesdeutschen Gesetze eingehalten werden. Der Mieter stimmt zu, den Internetzugang nicht für die folgenden oder ähnliche Zwecke zu verwenden:

Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (Filesharing) oder Schadsoftware (Viren)

  • Download von nicht legalen Inhalten
  • Versand von belästigenden, bedrohenden, gewalthaltigen, verleumderischen, entehrenden, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
  • Versand von Massenbenachrichtigungen oder Werbung (Spam)
  • Aktivitäten, die gegen geltendes Recht insbesondere das Kinder- und Jugendschutzgesetz in irgendeiner Art verstoßen

Der Benutzername und die Verbindungsdaten (IP-Adresse, MAC-Adresse, Nutzungszeiten) werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungs-, Fehler- oder Missbrauchsanalyse notwendig ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Benutzerinformationen jederzeit zu offenbaren, wenn dies als erforderlich erachtet wird, um den geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens der Verfolgungsbehörden zu entsprechen.

 

Der Mieter erklärt mit Eintreten der Rechtskräftigkeit der Buchung, dass er über die bestehenden Regeln informiert wurde und er die entsprechenden Gesetze einhalten wird.

 

 

Campingplatzordnung

Haustiere sind auf dem Gelände und in der Ferienunterkunft nicht erlaubt.

 

Der jeweilige Ferienpark bietet die Möglichkeit, Abfall getrennt zu entsorgen. Sie sollten ihren Müll in verschnürten Beuteln in die Container werfen und den Container danach wieder schließen, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Für Biomüll, Papier und Glas gibt es separate Container.

 

Beachten Sie bitte, dass es zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr im jeweiligen Ferienpark ruhig sein soll. Es darf nicht mit Autos oder anderen motorisierten Fahrzeugen auf dem Gelände gefahren werden. Die Schranke zum Gelände kann in dieser Zeit außer in Notfällen auch nicht mehr bedient werden.

 

Die Direktion behält sich das Recht vor, bei wiederholter Lärmbelästigung dieser Person den Zutritt zum jeweiligen Ferienpark zu verweigern.

 

Alle weiteren Bestimmungen des Platzbetreibers sind bindend in der jeweiligen Hausordnung einzusehen (z.B. Hausordnung von Siblu Camping de Oase in Renesse)

 

 

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund -nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In -oder Ausland) eintreten. 

 

Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

 

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von www.nordseeurlaubnl.de

 

 

Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat

 

 

Störungen

Bei eventuellen Störungen (an den Versorgungszugängen) erklären Sie sich einverstanden, der jeweiligen Fachfirma Zutritt zum Objekt zu gewähren, damit die Störung fachgerecht behoben werden kann.

 

 

Links auf andere Internetseiten

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Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung. 

 

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Dorsten, 23.01.2023